Erste Hilfe in Betrieben

In Betrieben muss der Arbeitgeber gemäß BG-Vorschrift A1 dafür sorgen, dass ausreichend viele Ersthelfer zur Verfügung stehen:

§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %.

Die Ausbildung der Ersthelfer muss durch eine von den Berufsgenossenschaften anerkannte Stelle durchgeführt werden. Die Outdoorschule Süd hat diese Anerkennung.

Für viele unserer Kunden ist der "normale" Erste-Hilfe-Kurs nach BGV A1 allerdings nicht genug:

(4) Ist nach Art des Betriebes [...] damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer [...] sind, hat der Unternehmer für die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung zu sorgen.

Besonders im Outdoorbereich sind wegen der längeren Rettungszeiten oft zusätzliche medizinische und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Daher empfehlen wir grundsätzlich, zusätzlich zu den üblichen 8-Doppelstunden-Ausbildungen bzw. den 4-Doppelstunden-Trainings an einer entsprechenden Fortbildung für Outdoor-Notfälle teilzunehmen.

Die Outdoorschule Süd kombiniert die normale Erste-Hilfe-Schulung im Reißverschlussverfahren mit der outdoor-spezifischen Fortbildung, sodass eine optimale Vorbereitung auf den Outdoor-Notfall stattfindet.

Interesse? Über unser Anfrage-Formular für Erste Hilfe in Betrieben können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen. 

 

PSA-Unterweisung und Erste Hilfe

Für Mitarbeiter, die bei Arbeiten in großer Höhe eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwenden, müssen Unternehmer gemäß BGV A1, PSA-Benutzungsverordnung und BG-Regel 198 und 199 mindestens einmal jährlich für eine Unterweisung sorgen.

Die Outdoorschule richtet bei solchen Unterweisungen natürlich ein besonderes Augenmerk auf die Rettung nach einem Sturz in die PSA und die Rettung aus großen Höhen oder Tiefen. Hierfür arbeiten wir mit den Industriekletter-Spezialisten von Ropeness Unlimited zusammen.

Praxisnahes Erste-Hilfe-Training und intensive Übung der Rettungstechniken sind die Voraussetzung dafür, dass Ersthelfer bei Arbeitsunfällen besonnen und richtig handeln.

Durch die enge Zusammenarbeit der Trainer für die Erste Hilfe und die PSA-Schulung erreichen wir einen außergewöhnlich hohen Praxisanteil: Bei der Kombination beider Unterweisungen kommt es kaum zu Leerlaufzeiten während der Übungsphasen.

Ein besonders attraktives Schulungspaket bieten wir für Betreiber von Windenergieanlagen an. Fotos von derartigen Veranstaltungen gibt es auf der Seite unseres Partners Ropeness Unlimited: Hier.

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Fotos von EH-/PSA-Schulungen