Das Kühlen von Verbrennungen im Rahmen der Ersten Hilfe ist ein strittiges Thema. So ist das ERC in seinen Guidelines von 2021 anderer Auffassung als die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin.
Wir haben uns daher intensiv mit dem Thema beschäftigt, die Informationen sondiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
- bei Verbrennungen an den Extremitäten soll mit möglichst lauwarmem Wasser gekühlt werden
- auch eine anhaltende Kühlung ist hierbei möglich unter Beachtung einer möglichen Unterkühlung (Anzeichen: Zittern, Kältegefühl, blaue Lippen, etc.)
- eine Kühlung in fließendem Gewässer ist NICHT empfohlen, da deutlich erhöhter, systemischer Wärmeverlust
- ebenso soll keine anhaltende Kühlung bei großflächigen Verbrennungen des Körperstammes erfolgen
- wir machen keine Aussagen zu einer maximalen Kühldauer bzw. zu einer maximalen Größe an geschädigtem Areal, dass noch gekühlt werden darf. Dies ist sehr individuell und somit nicht grundsätzlich zu beantworten
- Begründung 1: Verzögerte Reaktion des Körpers
- (spätere Entwicklung der Schocksymptomatik (s. unten); dies findet sich in unserem Schock-Unterrichtskonzept wieder unter dem Punkt „Ursache bekämpfen“
- Begründung 2: Schmerzstillung
- (weniger Schmerz = geringere Stressreaktion des Körpers = geringerer O²-Bedarf): Dies findet sich in unserem Schock-Unterrichtskonzept wieder unter dem Punkt „O²-Bedarf senken“